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Hat die Corona-Krise bilanzielle Konsequenzen?
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Sind Jahresabschlüsse verschiebbar?
Durch die Auswirkungen die Corona-Krise kann es aus unterschiedlichen Gründen zu Verzögerungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses kommen (z.B. Ausfall von Buchhaltungspersonal, kein Zugang zu

Finden noch Außenprüfungen statt?
Außenprüfungen finden unter Berücksichtigung der Gesundheit der Bediensteten sowie der Belange der zu prüfenden Unternehmen weiterhin statt, werden aber grundsätzlich an Amtsstelle und nicht in

Kostenlose Orientierungshilfe: Liquidität auf 3 Monate ganz einfach berechnen
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Steuerliche Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge
Bevor von den Stundungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht wird, sollen andere, bereits beschlossene Maßnahmen, insbesondere der Bezug von Kurzarbeitergeld, in Anspruch genommen werden. Erst andere Massnahmen treffen

Corona-Krise: Zivil-/ Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
Insolvenzrechtliche Sonderregelungen für Unternehmen und deren Geschäftsleiter, die auf Grund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Corona-Krise und Insolvenzrechtliche Sonderregelungen für Unternehmen Zivil -/Insolvenz-

Kurzarbeitergeld: alle wichtigen Facts auf einen Blick
Ein auf Grund oder infolge des Corona-Virus und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Ursachen
Kostenfreie Beratung bis zu 4.000 € sichern!
Wer bisher zukunftsgedachte Beratung für sein Unternehmen in Anspruch nehmen wollte, wurde über das Programm zur Förderung unernehmerischen Know-Hows durch Zuschüsse gefördert. Der Unternehmer musste lediglich einen Eigenanteil von 20%-50% der Beratungskosten übernehmen. Die zuständige Behörde für die Beratungsförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anträge können nach wie vor alle Freiberufler und Klein-Unternehmer stellen. Neu ist, dass die Corona-Krise zum Anlass genommen wurde um die Förderung zu erleichtern und den Förderungszuschuss anzuheben. Wenn Sie also von der Corona-Krise betroffen sind und finanzielle Einbußen vorweisen können, dürfen Sie einen Berater engagieren und die Förderung beantragen.
Beratrungsleistungen werden nun komplett und ohne Eigenanteil bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt 4.000.-€, innderhalb dessen Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden dürfen. Eine weitere Erleicherung ist, dass die Kosten nicht vom Unternehmer vorfinanziert werden müssen, sondern direkt an das Beratungsunternehmen überwiesen werden.
reich=weber sind zertifizierte BAFA-Berater und dürfen an dem Förderungsprogramm teilnehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit zukunftssichere Lösungen anzustreben, über die Sie vielleicht vor der Krise nicht nachgedacht hätten. Sprechen Sie mit uns und über einen gemeinsamen Prozess, der Ihnen aus der Krise hilft.
Zum Beispiel, indem Sie Ihre Workflows digitalisieren und notfalls von überall aus arbeiten können…das ist möglich mit Unternehmen-Online und dem besten Partner: der Datev. Erfahren Sie mehr
über die unzählingen Vorteile des digitalen Workflows in diese Video
oder über unsere Seite:
verfahrensdokumentation-reich-weber.de/Unternehmen-Online.
