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FAQs Steuern
Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld des Arbeitnehmers um den Verdienst aus dem Minijob gekürzt wird. Der Arbeitnehmer erhält hier weniger Kurzarbeitergeld von seinem Hauptarbeitgeber. Ausnahmen hiervon

2. Corona-Steuerhilfegesetz
Ab sofort, längstens bis zum 31. März 2021 Anträge auf eine – im Regelfall zinsfreie – Stundung von bereits fälligen oder bis zum 31. März

Kostenfreie Beratung in der Krise sichern!
Beratungen bis 4.000 Euro könnenm Sie nun komplett kostenfrei in Anspruch nehmen. Möglich wird dies durch eine aktuelle Anpassung des Förderprogramms durch das BAFA. Von

Zusatzverdienst mit Mini-Job
Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld des Arbeitnehmers um den Verdienst aus dem Minijob gekürzt wird. Der Arbeitnehmer erhält hier weniger Kurzarbeitergeld von seinem Hauptarbeitgeber. Ausnahmen hiervon

Arbeitsrechtliche Hinweise zur Corona-Krise
Zur Bewältigung der Coronakrise möchten wir Ihnen noch einige neue Informationen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Finanzhilfen und Hilfen zum Betrieb an die Hand geben. Aktuelle

ab HEUTE: KfW-Schnellkredite ohne Kreditrisikoprüfung
Seit HEUTE übernimmt die Bundesregierung 100% des Ausfallsrisikos bis zu 800.000 Euro. Die HAusbank als Zahlstelle Ab HEUTE: KfW-Schnellkredite ohne Kreditrisikoprüfung Bei Schnellkrediten für Unternehmen

Corona-Schutzschild
Die Bundesregierung geht entschlossen, kraftvoll und zielgerichtet voran, um Deutschland zu schützen. Beim Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen handelt es sich um das größte
Kostenfreie Beratung bis zu 4.000 € sichern!
Wer bisher zukunftsgedachte Beratung für sein Unternehmen in Anspruch nehmen wollte, wurde über das Programm zur Förderung unernehmerischen Know-Hows durch Zuschüsse gefördert. Der Unternehmer musste lediglich einen Eigenanteil von 20%-50% der Beratungskosten übernehmen. Die zuständige Behörde für die Beratungsförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Anträge können nach wie vor alle Freiberufler und Klein-Unternehmer stellen. Neu ist, dass die Corona-Krise zum Anlass genommen wurde um die Förderung zu erleichtern und den Förderungszuschuss anzuheben. Wenn Sie also von der Corona-Krise betroffen sind und finanzielle Einbußen vorweisen können, dürfen Sie einen Berater engagieren und die Förderung beantragen.
Beratrungsleistungen werden nun komplett und ohne Eigenanteil bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt 4.000.-€, innderhalb dessen Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden dürfen. Eine weitere Erleicherung ist, dass die Kosten nicht vom Unternehmer vorfinanziert werden müssen, sondern direkt an das Beratungsunternehmen überwiesen werden.
reich=weber sind zertifizierte BAFA-Berater und dürfen an dem Förderungsprogramm teilnehmen. Nutzen Sie die Gelegenheit zukunftssichere Lösungen anzustreben, über die Sie vielleicht vor der Krise nicht nachgedacht hätten. Sprechen Sie mit uns und über einen gemeinsamen Prozess, der Ihnen aus der Krise hilft.
Zum Beispiel, indem Sie Ihre Workflows digitalisieren und notfalls von überall aus arbeiten können…das ist möglich mit Unternehmen-Online und dem besten Partner: der Datev. Erfahren Sie mehr
über die unzählingen Vorteile des digitalen Workflows in diese Video
oder über unsere Seite:
verfahrensdokumentation-reich-weber.de/Unternehmen-Online.
