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November- und Dezember-Hilfe

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Corona Hilfe,November- und Dezemberhilfe
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März 3, 2021
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reich weber redaktion

Für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 erhalten Betroffene einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Umsatzes im November bzw. Dezember 2019.

 

max 800.000 TDE, Die Hilfe kann aber mit anderen Hilfen kombiniert werden

November- und Dezember-Hilfe

Wer bekommt Sie?

Unternehmen, Selbständige und Vereine, die von den Schließungen ab 2. November 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie DIREKT betroffen sind.

Unternehmen, die regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit Unternehmen erzielen, die direkt von Schließungen betroffen sind.

Unternehmen, die regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Maßnahmen betroffenen Unternehmen über Dritte (zum Beispiel Veranstaltungsagenturen) erzielen.

Unternehmen, die bundesweit erst ab Mitte Dezember 2020 schließen mussten (u.a. Friseursalons, Einzelhandel), sind nicht antragsberechtigt. Sie sollten eine Antragstellung auf Überbrückungshilfe prüfen.

Unternehmen in Schwierigkeiten von dem 31.Dez 2019, die den Status danach nicht überwunden haben. Werden im November trotz Schließung Umsätze erzielt, werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet.Für Soloselbständige und Jungunternehmen können andere Vergleichsumsätze gewählt werden.Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Jungunternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, können als Vergleichsumsatz den Monatsumsatz im Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung wählen.

Nachweis: November UND Dezember corona-bedingte Schließung (Handel, Gastronomie und Frisöre).

Leistungszeitraum: ab 2.Nov 2020 bis 31. Dez 2020.

Deadline: 30.4.2021

Die Beantragung kann direkt oder über prüfende Dritte erfolgen.

https://antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/berufstraeger/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=validation-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fantragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fuservalidation%2F&state=c1848356-0aee-4a48-96b7-a742d916312b&login=true&scope=openid

https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Beihilferecht/beihilferecht.html

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