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März 3, 2021
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Die Überbrückungshilfe III gewährt den Antragsberechtigten Abschlagszahlunge

Unternehmen deren wirtschaftliche Tätigkeit von 1.Jan bis 30.Juni coronabedingt eingeschränkt ist

Neustarthilfe

Wer bekommt Sie?

Soloselbständige aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit als freiberuflich Tätige oder Gewerbetreibende im Haupterwerb ausüben,
weniger als eine Vollzeit-Angestellte oder einen Vollzeit-Angestellten beschäftigen, bei einem deutschen Finanzamt für steuerliche Zwecke erfasst sind, keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend gemacht haben oder geltend machen und ihre selbständige Geschäftstätigkeit vor dem 1. Mai 2020 aufgenommen haben.

 

Ausgenonmen sind:

Unternehmen, die Überbrückungshilfe 3 beantragt habden. Unternehmen in Schwierigkeiten von dem 31.Dez 2019, die den Status danach nicht überwunden haben.Gesellschafter und Gesellschafterinnen von Personen- oder Kapitalgesellschaften.

Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, Sie ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Leistungen der Grundsicherung angerechnet.

Zur Berechnung des sechsmonatigen Referenzumsatzes wird grundsätzlich das Jahr 2019 (1. Januar bis 31. Dezember 2019) zugrunde gelegt. Der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 ist der Referenzmonatsumsatz. Der sechsmonatige Referenzumsatz ist das Sechsfache dieses Referenzmonatsumsatzes.

Referenzumsatz = (Jahresumsatz 2019 / 12) x 6

Neustarthilfe = 0,5 x Referenzumsatz

Sowohl bei der Berechnung des Referenzumsatzes als auch des im Förderzeitraum realisierten Umsatzes sind Einnahmen aus nichtselbständigen Tätigkeiten zu berücksichtigen (vgl. 3.5). Im Antragsverfahren müssen Sie nur die Summe der freiberuflichen und/oder gewerblichen Umsätze und Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Vergleichszeitraum angeben. Der Referenzumsatz und die daraus resultierende Vorschusszahlung werden automatisch berechnet.

Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe ist Januar bis Juni 2021. Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, der auf Basis des Jahresumsatzes 2019 berechnet wird, maximal aber 7.500 Euro, und wird in einem Betrag ausgezahlt.

Die Neustart-Hilfe gewährt den Antragsberechtigten Abschlagszahlungen.

Leistungszeitraum: 1. Jan bis 30. Juni 2021

Deadline: 31.8.2021

Soloselbständige können den Antrag bis zu einer Förderhöhe von 5.000 Euro z.T. hier selbst stellen, sofern sie noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Sie erhalten einen Abschlag in voller Höhe. Für den Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich.

 

Wichtige Hinweise und Änderungen entnehmen Sie bitte den FAQ der ausserordentlichen Wirtschaftshilfen im nachstehenden Link 

https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/auth/realms/soloselbstaendig/protocol/openid-connect/auth?response_type=code&client_id=antrag-component&redirect_uri=https%3A%2F%2Fdirektantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de%2Fantrag%2Fsso%2Flogin&state=e6dff034-4059-4cbf-8

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html

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