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Zusatzverdienst mit Mini-Job

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April 15, 2020
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reich weber redaktion

Berechnungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld des Arbeitnehmers um den Verdienst aus dem Minijob gekürzt wird. Der Arbeitnehmer erhält hier weniger Kurzarbeitergeld von seinem Hauptarbeitgeber.

Ausnahmen hiervon gelten für Minijobs in einem systemrelevanten Bereich:

Zusatzverdienst ohne Abstriche in wichtigen Bereichen:

Kurzarbeitergeld und Minijob

Wer in einem systemrelevanten Bereich (z. B. im Gesundheitswesen, Apotheke, Landwirtschaft, Lebensmittelbranche) während der Kurzarbeit einen Minijob aufnimmt, dem wird der Verdienst nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Voraussetzung ist jedoch, dass der aus der Hauptbeschäftigung noch gezahlte Verdienst zusammen mit dem Kurzarbeitergeld und dem Verdienst aus dem Minijob das normale Bruttoeinkommen nicht übersteigt.

 

Download Antrag für zusätzlichen Minijob zum Kurzarbeitergeld

Damit Sie eventuelle Mini-Jobs Ihrer Mitarbeiter bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes korrekt berücksichtigen können, muss Ihnen der Arbeitnehmer den Minijob-Verdienst anzeigen. Hierzu verwenden sie bitte das beiliegende Formular!

Wir möchten darauf hinweisen, dass das Arbeitsamt alle angemeldeten Mini-Jobs bei der Deutschen Rentenversicherung Bund abfragen kann und dem entsprechend auch eine Überprüfung stattfinden wird.

 

Hinweise und Berechnungsbeispiele erhalten sie auch bei der Minijob-Zentrale unter folgendem Link:

 

Minijob neben Kurzarbeit in Zeiten von Corona

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