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Kurzarbeitergeld: alle wichtigen Facts auf einen Blick

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April 8, 2020
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Ein auf Grund oder infolge des Corona-Virus und der damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen eingetretener Arbeitsausfall beruht im Regelfall auf einem unabwendbaren Ereignis oder auf wirtschaftlichen Ursachen und ist damit ein Fall für das Kurzarbeitergeld.

Wann Sie Kurzarbeitergeld beantragen dürfen

Kurzarbeitergeld: alle wichtigen Facts auf einen Blick

Das Kurzarbeitergeld müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen und es wird frühenstens ab dem Montag der Antragsstellung ausbezahlt,

1.    Die KUG-Anzeige muss spätestens bis zum letzten des Monats bei der Arbeitsagentur eingegangen sein, für welchen Kurzarbeitergeld beantragt wird (für März also bis spätestens 31.03.).

2.    Bitte beachten Sie die Erklärung auf der 2. Seite der KUG-Anzeige. Sie unterschreiben, dass keine Resturlaubstage und keine Überstunden vorhanden sind.

3.    Minijobber werden zwar für die Berechnung der 10%-Grenze mitgerechnet, erhalten aber kein Kurzarbeitergeld (weil i.d.R. nicht sozialversicherungspflichtig).

4.    Bei der Angabe zur Dauer der Kurzarbeit reicht eine Schätzung, eine Verlängerung oder Verkürzung der Dauer ist jederzeit möglich.

5.    Bei den Angaben zur Reduzierung der Arbeitszeit ist ebenfalls eine Schätzung ausreichend. Der Kurzarbeitergeldantrag wird dann über die Lohnabrechnung anhand der tatsächlichen Daten gestellt.

6.    Sofern keine Vereinbarung mit einem Betriebsrat getroffen wurde müssen die Arbeitnehmer der Verkürzung der Kurzarbeit zustimmen. Eine Textvorlage finden Sie in der Anlage.

WICHTIG:

Die Beantragung usw. ist in der heutigen Zeit relativ einfach. Bitte beachten sie aber, dass die Daten und Voraussetzungen im Nachgang durch die Agentur für Arbeit überprüft wird.

Die Kurzarbeit muss einvernehmlich mit den MA sein (ggf Betriebsrat) und midestens 10% der Beschäftigten müssen betroffen sein.

Es betrifft alle Mitarbeiter (auch Leiharbeiter und geringfügig Beschäftigte mit Ausnahme: Azubis.

Davor müssen Sie allerdings Resturlaub aus den Vorjahren abbauen  und ungeschützes Arbeitszeitguthaben  muss gewährleistet sein. Dagegen werden Minusstunden nicht verlangt.

Eine vollständige Dokumentation der Voraussetzungen, Arbeits- und Ausfallstunden (auch für Gehaltsempfänger) usw. ist also unerlässlich.

Hier haben wir Ihnen ein Merkblatt zusammen gestellt:

Merkblatt Mandanten

Den Antrag auf Kurzarbeitergeld finden Sie hier:

Antrag auf Kurzarbeitergeld

Den Link zum Atragsformular finden Sie hier. Es ist gewünscht, dass Sie den Antrag online stellen:

Link zum Soforthilfe-Antrag

Für den Antrag müssen Sie ein Begleitschreiben beilegen. Wir haben Ihnen ein Musterschreiben erstellt, das Sie bequem für Ihren Antrag nutzen können:

Musterschreiben Antrag

Für den unerlässlichen Arbeitszeitnachweis haben wir Ihnen ein Muster erstellt:

Muster Arbeitszeitnachweis
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